Der Weg in die Therapie

Sprechstunden

Ab 01.04.2017 haben Sie die Möglichkeit, vor Aufnahme einer Psychotherapie eine bis drei Sprechstunden bei einem Therapeuten wahrzunehmen, um abzuklären ob ein Behandlungsbedarf besteht und welche zusätzlichen oder alternativen Maßnahmen Ihnen helfen können.

Die Wahrnehmung dieser Sprechstunde wird ab 01.04.2018 Pflicht für Patientinnen und Patienten, bevor sie eine Psychotherapie mit Genehmigung der Krankenkasse beginnen können.

Eine Sprechstunde wird unabhängig davon abgehalten, bei wem Sie sich später in Behandlung begeben. Im Unterschied dazu dient ein Probegespräch oder Vorgespräch dem Kennenlernen des einzelnen Therapeuten, den Sie für Ihre Behandlung ins Auge gefasst haben.

Kontaktaufnahme

 

Am besten rufen Sie mich für einen ersten Kontakt zu meiner Telefonsprechzeit an. Wir  können so schon einen ersten Eindruck voneinander gewinnen und erste Vorabklärungen vornehmen.

Wenn Sie vor einer telefonischen Kontaktaufnahme dennoch eine allgemeine Frage beantwortet haben möchten, können Sie mir natürlich gern eine E-Mail senden: info@praxis-zemann.de.

Vorgespräche

In Vorgesprächen (mindestens zwei, maximal vier) haben Sie und ich die Möglichkeit, uns kennen zu lernen, um so zu klären, ob eine gemeinsame Arbeit vorstellbar ist. Dabei sollen die zu erreichenden Therapieziele möglichst konkret entwickelt werden. Wir werden auch abklären, welche Therapiemethode sinnvoll und welcher Therapieumfang notwendig ist.


Die getroffenen Vereinbarungen und Absprachen werden in einem schriftlichen Behandlungsvertrag festgehalten. Sie können das Vertragsformular einsehen unter Informationen – Downloads. Dort finden Sie auch weitere wichtige Unterlagen zur Schweigepflicht, zum Datenschutz und zum Patientenrechtegesetz, die für die Behandlung relevant sein werden.

Antrag bei der Krankenkasse

Psychotherapeutische Behandlungen gehören zu den Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese sind jedoch beantragungspflichtig. Bei Vorliegen einer relevanten Symptomatik werden die Kosten für die Psychotherapie im Regelfall von den Kassen übernommen.


Sie unterschreiben ein Antragsformular, ich formuliere dazu einen Bericht, der in anonymisierter Form einem Gutachter bzw. Gutachterin zur Entscheidung über die Kostenübernahme vorgelegt wird. Die Krankenkasse bekommt keine Kenntnis vom Inhalt des Berichtes und übernimmt dann die Behandlungskosten entsprechend der Empfehlung des Gutachtens.

Bewilligung durch die Krankenkasse

Der Bewilligungsumfang beträgt in aller Regel zunächst für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie 60 und für Psychoanalyse 160 Stunden. Bei Bedarf können die Therapien verlängert werden (40 bzw. 140 Stunden).

Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen

Private Krankenkassen haben sehr unterschiedliche Vertragsbedingungen für psychotherapeutische Behandlungen. Diese sollten rechtzeitig vor Behandlungsbeginn erfragt und geklärt werden.

Dauer der Behandlung

 

Die Gesamtdauer einer Behandlung richtet sich nach der Schwere und dem Verlauf der Erkrankung und kann dem zufolge nicht genau vorhergesagt werden. Grundsätzlich ist es hilfreich, wenn Sie sich darauf einstellen, dass die Behandlungsstunden für längere Zeit Teil ihres Alltags sein werden.


Manchmal lässt sich bereits in einer Kurzzeittherapie bereits viel erreichen. Diese umfasst 12 Stunden, kann um weitere 12 Stunden verlängert werden und ist auf ein viertel bis halbes Jahr ausgerichtet.

Die Sonderform der Akuttherapie (12 Stunden) ist seit dem 01.04.2017 neu geschaffen worden, um einen schnellen Behandlungsbeginn zur Vermeidung einer Chronifizierung zu ermöglichen. Im Bedarfsfall können Akut- und Kurzzeittherapien umgewandelt werden in Langzeitbehandlungen. Häufig ist hier eine Dauer von 18 bis 24 Monaten.

Bei einer psychoanalytischen Langzeitbehandlung sind zwei bis vier Jahre ein Orientierungswert.


Die Dauer einer einzelnen Behandlungssitzung beträgt 50 Minuten. Auf Kassenkosten können bis zu drei Sitzungen in der Woche stattfinden.

Termine absagen oder verschieben

Wenn Sie einmal einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte sagen Sie nach Möglichkeit eine Woche vorher ab. In bestimmten Fällen bitte ich Sie, die Kosten für eine ausgefallene Sitzung selbst zu übernehmen. Die Details dieser Regelung entnehmen Sie dem oben angesprochenen Behandlungsvertrag (siehe Informationen – Downloads).


Manchmal lassen sich Absagen durch eine Verschiebung vermeiden.

Abschluss der Therapie

Über das Therapie-Ende wird normalerweise gemeinsam entschieden. Die Gründe für jede Therapiebeendigung sollten rechtzeitig vor der letzten Stunde besprochen werden. Dazu sollten wir uns mindestens zwei Wochen vorher Zeit nehmen.